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Teil von Content-Publisher betreuen
Überprüfbare Produktinformationen bereitstellen
Ein Content-Publisher kann ein Produkt nur fair beschreiben, wenn Merkmale, Varianten und Bedingungen überprüfbar sind. Geben Sie deshalb eine gepflegte …
Ein Content-Publisher kann ein Produkt nur fair beschreiben, wenn Merkmale, Varianten und Bedingungen überprüfbar sind. Geben Sie eine gepflegte Faktenunterlage heraus, statt fertige Lobformeln zu verteilen; jede Angabe sollte Produkt und Zeitpunkt erkennen lassen.
Den Kern dokumentieren
Erfassen Sie Produktname, Variante, Funktionsumfang, Lieferumfang, Verfügbarkeit, Lieferbedingungen und bekannte Grenzen. Bei Software gehören Version und Plan dazu; bei physischen Produkten können Maße, Material und Kompatibilität entscheidend sein. Nennen Sie die interne oder öffentliche Stelle, die eine Angabe bestätigt hat. Nicht Geprüftes markieren Sie als offen.
Ein Datenblatt kann vier Spalten haben: Aussage, Beleg, Gültigkeitsbereich, letzte Prüfung. „Lange Akkulaufzeit“ ist ohne Prüfbedingung unbrauchbar. „Bis zu X Stunden laut Hersteller unter Y Bedingungen“ ist präziser, wenn beide Angaben wirklich belegt sind. Setzen Sie keine Zahlen ein, nur weil eine Vergleichstabelle danach aussieht.
Fakten und redaktionelles Urteil trennen
Liefern Sie dem Publisher technische Informationen und Zugang zu kompetenten Rückfragen. Ob ein Produkt für eine bestimmte Leserschaft „am besten“ ist, muss aus deren eigenen Kriterien und Belegen folgen. Google Search Central empfiehlt für Reviews nachvollziehbare Unterschiede, Vor- und Nachteile und eigene Untersuchung. Ihre Produktunterlage kann diese Arbeit unterstützen, aber nicht ersetzen.
Wenn ein Publisher einen Fehler meldet, prüfen Sie die konkrete Stelle. Korrigieren Sie falsche Fakten auch dann, wenn die Bewertung insgesamt kritisch bleibt. Verlangen Sie keine Änderung einer sachlich begründeten Meinung als Bedingung für den Zugang zu Informationen.
Änderungen gezielt weitergeben
Führen Sie eine Version mit Datum und Liste der geänderten Punkte. Bei Preis, Verfügbarkeit oder Aktionsende sollte die Nachricht zusätzlich sagen, welche älteren Aussagen betroffen sind. Senden Sie keine allgemeine „Update“-Mail ohne identifizierbare Änderung.
Die deutschen Medienanstalten weisen auf Kennzeichnungspflichten für Werbung in Social-Media-Angeboten und sonstigen Online-Medien hin. Grundlage sind der Medienstaatsvertrag (MStV) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), die kommerzielle Inhalte transparent machen. Ihre Faktenunterlage sollte daher auch erklären, welche wirtschaftliche Beziehung besteht, damit der Publisher die konkrete Kennzeichnung prüfen kann.

