Tracking & Auswertung
Teil von Missbrauch und Streitfälle
Trackingprobleme nicht vorschnell als Betrug behandeln
Eine fehlende Affiliate-Provision anhand von Bestellung, Zuordnungsregel, Trackingweg und Einwilligungszustand prüfen, bevor ein Vorwurf entsteht.
Fehlt eine vom Publisher beanspruchte Provision, prüfen Sie zuerst die Bestellung und die geltende Zuordnungsregel. Eine Lücke im Affiliate-Bericht belegt weder einen Technikfehler noch einen Täuschungsversuch. Für die Entscheidung zählt, was sich zum konkreten Vorgang nachweisen lässt.
Wichtigste Quellen für die Prüfung von Tracking-Problemen
- Awin Transaction Queries
- https://help.awin.com/advertisers/docs/en/transaction-queries
- Awin Tracking FAQ
- https://help.awin.com/advertisers/docs/en/tracking-faqs
- Awin Transactions Report
- https://help.awin.com/advertisers/docs/en/transactions-report
- TDDDG § 25 (Deutschland)
- https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/\_\_25.html
- Awin Consent Implementation
- https://help.awin.com/developers/docs/implementing-awin-consent
Den beanspruchten Kauf abgleichen
Bitten Sie um Angaben, mit denen sich der Fall finden lässt: Bestellreferenz, ungefähren Kaufzeitpunkt, beworbene Fläche und den beanstandeten Betrag. Gleichen Sie die Angaben mit dem Shop ab, ohne dem Publisher unnötige Kundendaten offenzulegen. Prüfen Sie Bestellstatus und Provisionsfähigkeit nach den damals geltenden Bedingungen.
Suchen Sie anschließend im Partnersystem nach derselben Referenz. Möglich sind eine Zuordnung zu einem anderen Publisher, ein abweichender Betrag, eine Ablehnung oder kein Eintrag. Awin Classic unterscheidet Anfragen zu nicht erfassten, falsch bezifferten und abgelehnten Transaktionen. Der Anfragetyp beschreibt den Einwand, nicht seine Ursache.
Zuordnung und technischen Weg trennen
Prüfen Sie, ob ein berechtigter Partnerkontakt innerhalb der geltenden Frist belegt ist und ob eine spätere Kontakt- oder Kanalregel Vorrang hatte. Erst dann untersuchen Sie für den betroffenen Weg Partnerlink, Zielseite, Checkout, Bestellbestätigung und gegebenenfalls einen App-Wechsel.
Ein leerer Referrer und eine fehlende Kontaktzeile sind kein vollständiges Bewegungsprotokoll. Notieren Sie, welche Kontakte nachweisbar sind und welche Angaben fehlen.
Einwilligungszustand berücksichtigen
In Deutschland verlangt § 25 TDDDG für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Endgeräten grundsätzlich eine Einwilligung und nennt Ausnahmen. Ob eine Ausnahme für den konkreten Affiliate-Ablauf gilt, ist gesondert zu beurteilen. Eine verweigerte Einwilligung darf nicht durch zusätzliche Erfassung umgangen werden.
Awins Advertiser-Consent-Signal beeinflusst, ob der MasterTag Cookies setzt und ausliest. Prüfen Sie deshalb die tatsächlich eingesetzten Komponenten und den übergebenen Einwilligungszustand.
Den einzelnen Anspruch entscheiden
Deuten konkrete Bestellungen auf eine technische Lücke hin, legen Sie den erwarteten Kontakt, den Einwilligungszustand, die Bestellreferenz und das erwartete Ergebnis für einen späteren Prüffall fest. Ein einzelner erfolgreicher Test würde nur den geprüften Weg bestätigen.
Dokumentieren Sie den ursprünglichen Anspruch getrennt als zuordenbar, nach Regel nicht zuordenbar oder weiter ungeklärt. Ein Betrugsvorwurf setzt belastbare Belege für bewusst falsche Angaben oder einen konkreten Regelverstoß voraus.


