Zulässige Werbekanäle klar definieren: Website: Zulässige Darstellungen und Produktangaben müssen explizit festgelegt werden.; Soziale Medien: Organische Beiträge und bezahlte Reichweite erfordern separate Regeln.; Suchwerbung: Markennamen, Suchbegriffe und Zielseiten müssen genau beschrieben werden.
Bild: Partnerwerbung

Regeln & Streitfälle

Teil von Regeln für Affiliate-Programme

Zulässige Werbekanäle klar beschreiben

So formulieren Sie klare Regeln für Websites, soziale Beiträge, Suchanzeigen und Newsletter im Affiliate-Programm.

Eine Kanalregel ist brauchbar, wenn ein Publisher vor der Veröffentlichung erkennt, ob seine konkrete Werbemethode erlaubt ist. Beschreiben Sie Werbefläche, Methode, Grenzen und gegebenenfalls den Freigabeweg. Eine allgemeine Erlaubnis für „Social Media“ oder „Content“ beantwortet diese Frage oft nicht.

Kanal und Methode unterscheiden

Eine Website kann redaktionelle Beiträge, Gutscheinlisten und bezahlte Anzeigen enthalten. Ein soziales Konto kann organische Beiträge und bezahlte Reichweite nutzen. Regeln Sie daher die Methode innerhalb des Kanals.

WerbeformEntscheidung für die Programmregel
Website, Blog oder VideoWelche Darstellungen und Produktangaben sind zulässig?
Organischer sozialer BeitragWelche Konten dürfen werben und welches Markenmaterial dürfen sie nutzen?
Bezahlte SucheWelche Suchbegriffe, Anzeigentexte und Zielseiten sind erlaubt?
E-Mail oder NewsletterDarf an eigene Abonnenten geworben werden und welche Listen sind ausgeschlossen?
Gutschein- oder Cashback-FlächeWelche zusätzlichen Code- oder Provisionsbedingungen gelten?

Die Tabelle ist ein Formulierungsrahmen. Sie empfiehlt keine bestimmte Kanalöffnung. Eine Methode kann erlaubt sein, während eine andere auf derselben Werbefläche ausgeschlossen bleibt.

Suchwerbung eindeutig formulieren

Ein Satz wie „Brand Bidding verboten“ lässt wichtige Grenzen offen. Schreiben Sie auf, ob er den genauen Markennamen, Schreibvarianten, Kombinationen mit Produktbegriffen und die Marke im Anzeigentext umfasst. Legen Sie fest, ob Anzeigen direkt auf den Shop führen dürfen oder zunächst auf eine Seite des Publishers.

Awin behandelt Suchmaschinenwerbung als eigenen Bereich seiner Programmbedingungen. Die Eingabemaske trifft die inhaltliche Entscheidung jedoch nicht für das Unternehmen. Maßgeblich ist, was ein Publisher aus der veröffentlichten Regel für seine geplante Anzeige ableiten kann.

Freigaben auf eine erkennbare Fläche beziehen

Wenn eine Freigabe nötig ist, nennen Sie die benötigten Angaben: Domain oder Konto, Werbeformat, Zielseite und geplanten Zeitraum. Halten Sie fest, ob die Zustimmung nur für diese Fläche oder auch für spätere Veröffentlichungen gilt. Bei neuen oder wesentlich geänderten Methoden sollte der Publisher erkennen können, ob er erneut nachfragen muss.

Die Programmfreigabe ersetzt andere Pflichten nicht. Für Werbung per elektronischer Post verlangt § 7 UWG grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung; die Ausnahme für Werbung an Bestandskunden gilt nur unter den dort genannten Voraussetzungen.

Die Werbekennzeichnung ist am konkreten Inhalt zu prüfen.

Eine kombinierte Nutzung prüfen

Angenommen, ein Beitrag erscheint zuerst auf einer Website und wird später als bezahlte soziale Anzeige verbreitet. Aus den Regeln sollte für beide Schritte hervorgehen, ob sie erlaubt sind, welche Fläche freigegeben werden muss und welches Material genutzt werden darf. Bleibt die zweite Methode unklar, präzisieren Sie die Bedingungen vor der Aufnahme des Partners.

Versionieren Sie die Kanalregeln und teilen Sie Änderungen über den vereinbarten Weg mit.

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