
Regeln & Streitfälle
Teil von Regeln für Affiliate-Programme
Anforderungen an Werbekennzeichnung prüfen
Prüfen Sie den kommerziellen Bezug und die sichtbare Kennzeichnung von Affiliate-Links, Rabattcodes und werblichen Beiträgen.
Prüfen Sie die Kennzeichnung an der konkreten Veröffentlichung. Entscheidend ist, was kommerziell veranlasst ist, wo Nutzende den Hinweis sehen und ob er im verwendeten Format erkennbar bleibt. Ein Satz in den Programmbedingungen oder ein allgemeiner Profilhinweis beantwortet das nicht.
Den kommerziellen Bezug feststellen
Erhält ein Publisher für eine Empfehlung eine Provision oder andere Gegenleistung, besteht ein kommerzieller Bezug. Nach § 5a Absatz 4 UWG ist der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung unter seinen Voraussetzungen kenntlich zu machen, wenn er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Ob und wie ein Inhalt zu kennzeichnen ist, hängt vom konkreten Beitrag ab.
Fehlt eine Gegenleistung, liegt nach § 5a Absatz 4 UWG bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens kein kommerzieller Zweck vor. Erhalt oder Versprechen einer Gegenleistung werden vermutet, es sei denn, der Handelnde macht glaubhaft, keine erhalten zu haben. Rein redaktionelle Inhalte ohne wirtschaftlichen Bezug sind daher nicht allein vorsorglich als Werbung zu kennzeichnen.
Hinweis und Platzierung am Format prüfen
| Veröffentlichung | Prüffrage |
|---|---|
| Werblicher Bild- oder Textbeitrag | Ist der Werbecharakter zu Beginn erkennbar? |
| Affiliate-Link | Wird die Provisionsbeziehung unmittelbar am Link verständlich erläutert? |
| Rabattcode | Steht eine erkennbare Werbekennzeichnung in unmittelbarer Nähe des Codes? |
| Video oder Audio | Ist die werbliche Darstellung nach Art und Intensität im jeweiligen Format erkennbar gekennzeichnet? |
Kennzeichnung eines gesamten werblichen Beitrags und Erläuterung eines einzelnen Affiliate-Links sind getrennt zu prüfen.
Die sichtbare Fassung kontrollieren
Prüfen Sie die geplante Veröffentlichung auf den verwendeten Geräten sowie in App und Browser, soweit beides genutzt wird. Der Hinweis muss ohne Scrollen oder Ausklappen erkennbar, lesbar und frei von Überlagerungen sein. Bei werblichen Story-Elementen ist jedes betroffene Element zu betrachten.
Vereinbaren Sie, wer die konkrete Fassung vor Veröffentlichung prüft und wie spätere Änderungen gemeldet werden. Halten Sie fest, welche Fassung und Ansicht beurteilt wurde. Das ist keine pauschale Freigabe künftiger Inhalte.
Werbehinweis und technische Prüfung trennen
Der sichtbare Werbehinweis ersetzt nicht die gesonderte Prüfung technischer Zugriffe und erforderlicher Einwilligungen.


