
Programmaufbau
Teil von Affiliate-Publisher gewinnen
Ein klares Kooperationsangebot formulieren
So formulieren Sie eine Publisher-Einladung mit Bezug zum Publikum, konkreter Leistung, Vergütung und passenden Programmbedingungen.
Ein Kooperationsangebot an einen Publisher sollte drei Fragen beantworten: Warum passt das Angebot zu seinem Publikum? Was könnte er konkret veröffentlichen oder umsetzen? Welche Vergütung und Einschränkungen gelten? Die persönliche Einladung fasst diese Punkte knapp zusammen; die verbindlichen Einzelheiten stehen in den geltenden Programm- oder Vertragsbedingungen.
Den Bezug zum Publikum zeigen
Nennen Sie einen konkreten Beitrag oder ein Format des Publishers und die Frage, die dessen Publikum dort bearbeitet. Erklären Sie, warum Ihr Produkt dafür relevant sein könnte und welche überprüfbaren Produktdaten Sie liefern können. Lassen Sie dem Publisher Raum für ein eigenes Urteil über das Angebot.
Ein Vertriebsziel wie „mehr Verkäufe“ beschreibt noch keinen Nutzen für den Kanal. Hilfreicher ist ein nachvollziehbarer Bezug: Ein Ratgeber zur Auswahl von Bürotechnik könnte technische Angaben zu einer geeigneten Produktvariante brauchen. Ob diese Variante tatsächlich in den Beitrag passt, entscheidet der Publisher.
Vergütung und Grenzen benennen
Die Einladung sollte die wirtschaftlichen Eckpunkte nennen, ohne von den geltenden Bedingungen abzuweichen:
Baustein / Zu klärende Frage
- Vergütete Aktion
- Welcher bestätigte Kauf, Lead oder andere Vorgang zählt?
- Bemessung
- Für welche Produkte oder Beträge gilt die Vergütung?
- Prüfung
- Wann kann eine Provision abgelehnt oder korrigiert werden?
- Werbeform
- Welche Kanäle und Methoden sind zugelassen?
- Unterstützung
- Welche Produktdaten, Materialien und Kontakte stehen bereit?
- Zusatzleistung
- Wird eine Platzierung oder Produktion gesondert vergütet?
Nennen Sie nur bestätigte Regeln. Eine noch offene Ausnahme, Laufzeit oder Zusatzvergütung muss vor einer verbindlichen Zusage geklärt werden.
Awin beschreibt seine Programmbedingungen in der neuen Oberfläche als Vereinbarung, die Partner vor dem Beitritt prüfen. Dort werden unter anderem Provision, Ablehnungsgründe und Regeln für Suchwerbung behandelt.
Bei impact.com bilden Vertragsvorlagen mit Auszahlungsregeln und weiteren Bedingungen die Grundlage für Bewerbungen oder direkte Angebote. Entscheidend ist jeweils die Fassung, die dem Partner tatsächlich angeboten wird.
Vergleich der Vergütungs- und Einschränkungsaspekte bei Awin und impact.com
- Vergütete Aktion
- Bestätigter Kauf, Lead oder anderer Vorgang
- Bemessung
- Für bestimmte Produkte oder Beträge gilt die Provision
- Prüfung
- Provision kann nach Prüfung abgelehnt oder korrigiert werden
- Werbeform
- Zugelassene Kanäle und Methoden (z. B. Affiliate-Links, Banner)
- Unterstützung
- Verfügbarkeit von Produktdaten, Marketingmaterialien und Ansprechpartnern
- Zusatzleistung
- Sonderplatzierungen oder Produktionen werden gesondert vergütet
Wichtige Daten aus den Programmbedingungen (Awin & impact.com)
- Provision in Awin
- Als Teil der Vereinbarung im Awin-Portal festgelegt
- Ablehnungsgründe bei Awin
- In den Programmbedingungen dokumentiert
- Auszahlungsregeln bei impact.com
- Teil der Vertragsvorlagen
- Gültigkeit der Bedingungen
- Je nach Angebot, das dem Partner tatsächlich angeboten wird
Die Einladung kurz halten
Eine persönliche Nachricht braucht meist nur den Bezug zum Kanal, den möglichen Beitrag, die Vergütungsgrundlage und einen konkreten nächsten Schritt. Formulieren Sie zum Beispiel erst, welche Leserfrage ein vorhandener Beitrag behandelt, dann welche Produktinformationen Sie dazu liefern können. Nennen Sie anschließend die vergütete Aktion samt wesentlicher Einschränkung und bieten Sie an, das passende Format zu besprechen.
Prüfen Sie vor dem Versand, ob Einladung und Programmbedingungen bei Aktion, Vergütung, Zielmarkt und erlaubten Werbeformen übereinstimmen. Eine Sonderplatzierung, ein exklusiver Code oder eine gemeinsame Produktion braucht zusätzlich eine klare Beschreibung von Leistung, Zeitraum und Gegenleistung. Eine unbestimmte Aussage wie „attraktive Provisionen“ ersetzt diese Angaben nicht.



