Provisionen & Wirtschaftlichkeit
Teil von Affiliate-Abrechnung
Partnerrechnungen mit genehmigten Provisionen abgleichen
So vergleichen Sie Partnerrechnungen mit genehmigten Provisionen, klären Zusatzpositionen und trennen den Betragsabgleich von der Belegprüfung.
Vergleichen Sie eine Partnerrechnung mit den genehmigten Provisionen desselben Partners und des passenden Abrechnungszeitraums. Prüfen Sie danach zusätzliche Positionen und die formale Rechnung.
Ein Report aller erfassten Bestellungen ist keine geeignete Vergleichssumme. Er kann noch offene oder abgelehnte Provisionen enthalten.
Den passenden Provisionsstand wählen
Legen Sie Rechnung und Provisionsauszug nebeneinander. Stimmen Partnerkennung, Währung, Zeitraum und das für die Abrechnung maßgebliche Datum überein? Eine Bestellung am Monatsende kann erst im Folgemonat freigegeben werden. Halten Sie fest, ob Vertrag oder Plattform nach Bestell-, Freigabe- oder einem anderen Datum abrechnet.
Vergleichen Sie die Positionen anhand ihrer Kennungen und genehmigten Beträge. Erfassen Sie Korrekturen, doppelte oder fehlende Positionen und Beträge mit offenem Status getrennt. Eine abweichende Summe zeigt zunächst nur, dass weitere Prüfung nötig ist.
Für Awin Classic gibt es einen dokumentierten Sonderfall: Auf einer Awin-Rechnung werden genehmigte Provisionen für den Rechnungszeitraum als „Validated Commissions“ ausgewiesen. Zusätzlich können Netzwerk- oder Trackinggebühren auf der Rechnung stehen. Diese Hinweise betreffen eine Awin-Rechnung und lassen sich nicht ungeprüft auf eine direkt vom Partner ausgestellte Rechnung übertragen.
Wichtige Daten zur Rechnungsprüfung
- Umsatzabgrenzung nach Bestell-, Freigabe- oder anderen Daten
- Je nach Vertrag kann die Abrechnung auf unterschiedliche Daten basieren.
- Awin Classic: Genehmigte Provisionen als „Validated Commissions“
- Netzwerk- oder Trackinggebühren können zusätzlich erscheinen.
- Offene oder abgelehnte Provisionen im Report möglich
- Ein Bericht ist keine verlässliche Vergleichssumme.
Belegart und Zusatzpositionen prüfen
Klären Sie, wer nach der Vereinbarung abrechnet: das Netzwerk, der Partner oder bei vorheriger Vereinbarung der Leistungsempfänger per Gutschrift. Ordnen Sie eine Provision nur dem vorgesehenen Zahlungsweg zu. Fordert ein Partner zusätzlich einen bereits über das Netzwerk abgerechneten Betrag an, muss die Zuordnung vor einer weiteren Freigabe geklärt werden.
Festvergütungen, Boni oder Platzierungen können neben Provisionen vereinbart sein. Prüfen Sie deren Grundlage und Betrag gesondert; ein Provisionsreport erklärt solche Positionen nicht von selbst.
Wichtige Punkte bei der Prüfung von Partnerrechnungen
- Wer abrechnet? Netzwerk, Partner oder Leistungsempfänger?Bestätigen Sie den vereinbarten Zahlungsweg.
- Sind Zusatzpositionen wie Boni oder Platzierungen vereinbart?Prüfen Sie deren Basis und Höhe getrennt.
- Ist eine bereits über das Netzwerk abgerechnete Provision erneut gefordert?Zuordnung vor Freigabe klären.
Den Beleg formal prüfen
Ein passender Provisionsbetrag macht die Rechnung noch nicht formal richtig. § 14 UStG regelt die Ausstellung von Rechnungen und unterscheidet unter anderem zwischen E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format und sonstigen Rechnungen. Prüfen Sie die formalen Anforderungen, die für den konkreten Beleg gelten.
Für betroffene Umsätze zwischen inländischen Unternehmen gelten seit 2025 Regeln zur E-Rechnung. Ein einfaches PDF ist nach der neuen Definition keine E-Rechnung; für die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung gelten Übergangsregelungen. Das Dateiformat allein entscheidet daher nicht über die Richtigkeit eines konkreten Belegs.
Vermerken Sie am Beleg den verwendeten Provisionsstand, die zugeordneten Positionen und offene Abweichungen. Wird eine Rechnung berichtigt, bewahren Sie die Zuordnung zwischen ursprünglicher und berichtigter Fassung auf.
E-Rechnung vs. sonstige Rechnungen nach § 14 UStG
- E-Rechnung (verpflichtend seit 2025 für inländische Unternehmen)
- Muss strukturiertes elektronisches Format (z. B. XML, XRechnung) aufweisen.
- Sonstige Rechnungen
- Können als PDF oder Papierform vorliegen, müssen aber alle gesetzlichen Angaben enthalten.

