Co-Marketing
Teil von Strategisches Co-Marketing
Produktionskosten und Freigaben im Co-Marketing aufteilen
So ordnen Sie bei einer gemeinsamen Marketingaktion Leistungen, Eigenaufwand, externe Kosten, Markenverwendung und Freigaben zu.
Für eine gemeinsame Marketingaktion legen beide Partner vor Produktionsbeginn fest, wer welche Leistung erbringt oder beauftragt und wer die Kosten trägt. Sie vereinbaren außerdem die Freigaben für Fakten, Markenbestandteile und die Veröffentlichung. Eine hälftige Rechnungsteilung ersetzt diese Zuordnung nicht.
Kosten und Eigenleistungen erfassen
Erfassen Sie Konzeption, Text, Gestaltung, fachliche Prüfung, technische Umsetzung und bezahlte Verbreitung als einzelne Positionen. Notieren Sie je Position, wer die Leistung erbringt oder beauftragt, wer die Rechnung bezahlt und welche Kostengrenze gilt. Erfassen Sie auch Eigenaufwand getrennt, damit er in die interne Entscheidung einfließen kann.
| Leistung | Kostenfrage | Freigabefrage |
|---|---|---|
| Gemeinsames Briefing | Wer übernimmt die Konzeption? | Wer stimmt dem Nutzenversprechen zu? |
| Angaben zum jeweiligen Angebot | Wer liefert und prüft die Fakten? | Wer bestätigt Aussagen zum eigenen Angebot? |
| Gestaltung und Markenbestandteile | Wer beauftragt und bezahlt die Gestaltung? | Wer stimmt der Nutzung seiner Marke zu? |
| Verbreitung | Welches Budget gilt je Kanal? | Wer entscheidet über die Veröffentlichung im eigenen Kanal? |
Halten Sie für jede Position vor der Beauftragung fest, wer sie übernimmt, wer sie beauftragt und wer bezahlt. Ordnen Sie einen Einzelauftrag der beauftragenden Seite zu; bei gemeinsam beauftragten Leistungen vereinbaren beide vorab einen Betrag oder einen Verteilerschlüssel.
Richten Sie einen vereinbarten Verteilerschlüssel bei Bedarf an der tatsächlichen Verteilung von Arbeit oder Reichweite aus. Erfassen Sie Eigenleistungen getrennt; sie müssen nicht gegenseitig berechnet werden. Stimmen Sie außerdem für jede Position die Kostengrenze ab, bevor ein Auftrag erteilt wird.
Freigaben genau zuordnen
Benennen Sie pro Partner eine Ansprechperson für Rückmeldungen und vereinbaren Sie, bis zu welchem Termin sie erfolgen sollen. Kennzeichnen Sie die zur Prüfung vorgelegte Fassung eindeutig und unterscheiden Sie die Prüfung sachlich richtiger Angaben, die Zustimmung zur Markennutzung und die redaktionelle Entscheidung über den Gesamttext.
Legen Sie fest, wer Angaben zum eigenen Angebot bestätigt, wer der Nutzung der jeweiligen Marke zustimmt und wer die endgültige Version veröffentlicht. Beziehen Sie jede Freigabe auf die gekennzeichnete Fassung; Änderungen daran legen Sie erneut vor.
Eine Seite sollte falsche Angaben über ihr eigenes Angebot berichtigen können; daraus folgt keine unbegrenzte Freigabe aller Aussagen der anderen Seite. Vereinbaren Sie, wer bei einem Widerspruch entscheidet. Bis zur Klärung sollte die betroffene Fassung nicht veröffentlicht werden.
Änderungen und Nutzung nach der Aktion regeln
Legen Sie je Position eine Kostengrenze fest und benennen Sie, wer Mehrkosten genehmigen muss. Diese Zustimmung muss vor der Beauftragung zusätzlicher Arbeiten vorliegen. Klären Sie außerdem, wie geänderte Produktangaben oder ein verschobener Termin behandelt werden.
Vereinbaren Sie für bereits veröffentlichtes Material, ob es nach Aktionsende online bleibt, entfernt oder weitergenutzt werden darf.
Empfohlene Vorgehensweise für Co-Marketing-Aktionen
- Kostengrenze pro Position festlegen
- Vor Beauftragung
- Mehrkosten nur mit vorheriger Genehmigung
- Durch zuständige Person des beauftragenden Partners
- Nach Aktionsende: Online-Verbleib regeln
- Entweder online lassen, entfernen oder weiterverwenden – schriftlich vereinbart


